Was sind Feuerschutztüren?

Eine Feuerschutztür hat in Fachkreisen die Bezeichnung Feuerschutzabschluss. Ihre Aufgabe ist es, Öffnungen in Wänden, welche feuerresistent oder feuerhemmend sind, gegen das Eindringen von Feuer abzusichern. Zu diesen Schutzvorrichtungen zählen Feuerschutztüren, Brandschutztore sowie Rollläden und Klappen für diesen Einsatzzweck.

Allgemein sind Feuerschutzabschlüsse in den Öffnungen von Trennwänden oder in Feuerwänden erforderlich. Flure mit einer Länge von über 30 Metern müssen mit Rauchschutztüren unterteilt werden. Diese schützen auch Treppenhäuser vor der Bildung massiver Rauchwolken. Besondere Fälle erfordern den Einbau von Brandschutzfenstern.

Die geltenden Bauordnungen sowie Sonderbauvorschriften regeln, an welchen Orten und in welchen Bereichen Feuerschutztüren, bspw. von TorAn- Handelsgesellschaft mbH, eingebaut werden müssen.

Die Feuerschutzabschlüsse müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, für welche DIN-Normen festgelegt sind. So sind Brandschutztüren in Widerstandsklassen eingeteilt. Diese nennen sich T30 bis T120 (in 30er-Abständen) sowie T180. Das T steht für Zeit und die Zahl dahinter steht für die Minuten, die der Feuerschutzabschluss ein Eindringen eines Feuers, aber nicht von Rauch, aufhalten kann und sie noch öffnungsfähig sein muss.

T30 steht für feuerhemmend, T60 für hochfeuerhemmend und T90 für feuerbeständig.

Die notwendige Feuerwiderstandsklasse eines Feuerschutzabschlusses kommt auf die Gebäudenutzung sowie die Wand und ihre Anforderungen an, in welche die Brandschutztür montiert wird. Glaseinsätze in Feuerschutzabschlüssen müssen die gleiche Feuerwiderstandsklasse aufweisen, wie die Brandschutztür.

Ein Feuerschutzabschluss muss sich stets von selbst schließen. Es ist verboten und strafbar, Keile zur Offenhaltung unterzulegen. Die Offenhaltung darf nur über genehmigte Feststellanlagen erfolgen, welche mithilfe von Brandmeldern gesteuert werden, die auch die automatische Schließung übernehmen.

Eine Brandschutztür ist nicht in jedem Fall rauchdicht. Eine Tür, die rauchdicht ist, erfüllt nicht unbedingt die Bedingungen eines Feuerwiderstandes.

Die Dichtigkeit gegen Rauch wird durch eine Dichtung besorgt, die sich auf allen Seiten befindet. Wenn diese montiert und geschlossen ist, verhindert sie den Eintritt von heißem und kaltem Rauch (etwa 200 °C). Im Falle eines Brandes soll sie Menschen und Tieren die Rettung ohne den Gebrauch von Atemschutzmasken zusichern. Rauchschutztüren müssen sich selbst schließen.

Ein Feuerschutzabschluss muss zugelassen werden. Die Erteilung von Zulassungen zur Nutzung als Feuerschutztür erfolgt meist für einen Zeitraum von 5 Jahren. Die Zulassung kann auf Antrag verlängert werden.

Der Betreiber der Feuerschutzabschlüsse muss den Nachweis über den Einbau der Brandschutztür durch die jeweilige Firma oder des Produzenten aufbewahren. Auf Brandschutztüren ist ein permanentes Schild mit der Zulassungsnummer angebracht.


Für Rauchschutztüren ist nur ein allgemeines Prüfzeugnis der Bauaufsicht durch eine zertifizierte Prüfstelle notwendig. So wird auch der Einbau geregelt. Rauchschutztüren sowie Brandschutztüren bestehen aus Türblatt, Zarge und den notwendigen Beschlägen, bei denen es sich üblicherweise um Türschließer handelt.

Feuerschutztüren bestehen aus Aluminium, Stahl oder Holz. Sie werden auch aus Kombinationen dieser Werkstoffe gefertigt. Verglasungen mit der passenden Feuerwiderstandsklasse sind auch erlaubt.


Teilen